Vereinsgründung

Am Dienstag, den 10.03.1942, fanden sich im Gasthaus Kirchenmetzger folgende 13 Männer zusammen um den Kleintierzuchtverein Gaildorf und Umgebung zu gründen:

  • Friedrich Brotz
  • Karl Fülle
  • Gottlob Hahn
  • Karl Hartmann
  • Gottlob Jäger
  • Ernst Rauschenbach
  • Otto Rieger
  • Christian Schmid
  • Leonhard Röther
  • Friedrich Schöckle
  • Christian Wurst
  • Heinrich Brenner
  • Erwin Ottendorf

Zu ihrem Vorsitzenden wählten sie Friedrich Brotz, Schriftführer wurde Karl Fülle und Kassier Gottlob Hahn. Das Amt des Zuchtwerbewartes übernahm Friedrich Schöckle und als Fellfachwart und Wollfachwart fungierte Christian Schmid.

Am 19.06.1942 wird der Verein unter dem Geschäftszeichen Z 410 als Mitglied der Reichsfachgruppe Kaninchen in den Reichsverband Deutscher Kleintierzüchter e.V. in Berlin aufgenommen. „Wir begrüßen Ihren Verein als neues Mitglied und wünschen demselben erfolgreiche Arbeit.” Ein ganzes Paket mit Drucksachen kam gleichzeitig an den Vorstand: Satzungen, Ehrengerichtsordnung, Schauordnung, Stalltypen, Kaninchenfibel, Flugblätter usw. Leider ist davon nichts mehr vorhanden.

Mitgliederzahl wächst rasch: Schon zwei Jahre später im Jahr 1944 hat der Verein seine Mitgliederzahl vervierfacht: 51 Mitglieder. Mit der zunehmenden Not im Krieg wurde der wirtschaftliche Wert der Kleintierzucht immer mehr erkannt. Unter den Mitgliedern finden wir nicht nur Arbeiter und Handwerker, sondern auch Bürgermeister, Pfarrer, Lehrer, Notar, Bahnhofvorstand und Parteifunktionäre und in der Spalte Größe des eigenen oder gepachteten Landes finden wir oft nur die Angabe 1 ar (100 Quadratmeter) also ein kleines Gärtchen oder ein Stück Wegböschung.

Schwierigkeiten in der Nachkriegszeit: Mit dem Kriegsende hörte die Not nicht plötzlich auf, im Gegenteil, es gab zusätzliche Probleme. Es ist deshalb aus heutiger Sicht nicht verständlich, weshalb die Mitgliederzahl unmittelbar nach Kriegsende erheblich zurückging. Am 15.06.1946 meldete Vorstand Friedrich Brotz gerade noch 10 Mitglieder an den Kaninchenzüchterverband Nord- Württemberg. Die Entnazifizierung traf wohl auch die Kleintierhalter.

Versammlung nur mit Genehmigung: Auf 07.09.1946 wurde vom Vorstand eine Mitgliederversammlung ins Gasthaus Bräuhaus einberufen. Für diese Versammlung musste über das Bürgermeisteramt und den Landrat in Backnang schriftlich bei der amerikanischen Militärregierung eine Genehmigung eingeholt werden, die schließlich für die Zeit von 20 bis 22 Uhr bewilligt wurde. Auf der Tagesordnung stand u.a. auch Abhaltung einer Ausstellung und eine Fellsammelaktion. Der Verein war also schon wieder voller Zuversicht. Ob dann im Jahr 1946 tatsächlich eine Ausstellung stattfand, konnte nicht ermittelt werden. Zur gleichen Zeit erfuhr aber die Kleintierhaltung erhebliche Einschränkungen durch staatliche Verbote.

Schweine und Milch: Am 10.05.1946 erging folgende Anordnung des Wirtschaftsministeriums: “Zur Sicherstellung der Volksernährung, insbesondere auf dem Gebiet der Fleisch- und Fettversorgung, ist es notwendig, das für die Tierernährung zur Verfügung stehende Futter in erster Linie für die Schweinemast und Milcherzeugung zu verwenden. Um zu verhindern, dass künftig Futtermittel, die durch Schweine und Rinder verwertet werden können, in erheblichem Umfang an Kleintiere verfüttert werden, ist eine Einschränkung der Kleintierhaltung erforderlich.”

Je Kopf 1 Henne und 2 Kaninchen je Haushalt: Normalverbraucher durften deshalb nur noch Hühner und Kaninchen halten, wenn sie über eine eigene Futtergrundlage verfügten und bereits bei der amtlichen Viehzählung am 04.03.1946 Kleintiere gehalten haben. Dabei durfte je Kopf der zum Haushalt gehörenden Personen höchstens 1 Henne, im ganzen jedoch nicht mehr als 5 Hennen bzw. 2 Kaninchen je Haushalt gehalten werden. Alle über diese Höchstzahlen hinaus gehaltenen Tiere mussten bis 01.10.1946 abgeschafft sein.

Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner durften überhaupt nicht mehr gehalten werden und mussten bis 31.12.1946 abgeschafft sein.

Wer schon vor dem 01.04.1946 Mitglied bei den Kaninchenzüchtern war, durfte bis zu 5 Zuchtkaninchen halten und war damit bevorzugt. Wenn durch Würfe Bestandserhöhungen eintraten mussten diese jeweils bis zum 31. Dezember wieder auf die zulässige Höchstzahl zurückgeführt werden. Die Neuerrichtung von Kleintierhaltungen war allgemein verboten und wer die Vorschriften nicht einhielt musste mit strengen Strafen und dem ersatzlosen Einzug der Tiere rechnen.

Ställe entfernen: Nach der Währungsreform und als sich langsam der Wohlstand einstellte, haben die Ställe, die in der Not geholfen haben, manche Mitbürger schon wieder gestört. So lesen wir im Kocherboten vom 25.08.1950 folgende Meldung:

Eine schon seit längerer Zeit von der Einwohnerschaft beanstandete Unsitte über die Aufstellung von Hasen-, Hühner-, Enten-, und Schweineställen im städtischen Schlossgraben hat eine Kommission des Gemeinderates beanstandet. Da nach Aufhebung der Zwangsbewirtschaftung dieselben nicht mehr erforderlich sind, hat der Gemeinderat beschlossen, dass dieselben mit Ausnahme der Hühnerställe bis zum 01.04.1951 entfernt sein müssen.